Urteil Wohnungsabnahmeprotokoll
Schlagworte
Wohnungsabnahmeprotokoll; Ausschlußwirkung; Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Ein Wohnungsabnahmeprotokoll, daß keine Wohnungsmängel aufführt und die Wohnung als "im ordentlichen Zustand" befindlich beschreibt, schließt die Pflicht des Mieters zur Durchführung von Renovierungsleistungen aus.
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