Urteil Wohnraummiete und gewerbliche Teilnutzung
Schlagworte
Wohnraummiete und gewerbliche Teilnutzung; Wohnraummietverhältnis; Gewerbemiete; Gewerbezuschlag; Beendigung des Mietverhältnisses; berechtigtes Interesse
Leitsatz
Aus der Tatsache, daß ein Mieter aus der Nutzung eines Teils der Wohnung die Geldmittel für seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet, kann nicht gefolgert werden, daß der Schwerpunkt des Mietverhältnisses in anderer Nutzung als zu Wohnzwecken liegt.
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