Urteil Wohnhaus
Schlagworte
Wohnhaus; Wohngebäude; Sonderkündigungsrecht; Zwischentrakt; Einliegerwohnung
Leitsatz
Verbindet ein unterirdischer Trakt das Wohnhaus des Vermieters mit dem Wohngebäude des Mieters, liegt kein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude vor, und eine Kündigung gem. § 564b BGB scheidet aus.
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