Urteil Wohngewohnheiten
Schlagworte
Wohngewohnheiten; Wohnungsaufsicht; Gemeinschaftstoilette; Gemeinschaftsflur
Leitsatz
Zwei Wohnungen, die vom Treppenhaus nur durch einen gemeinsamen Flur betreten werden können und ein an diesem Flur gelegenes gemeinsames WC aufweisen, waren 1978 nicht mehr für Wohnzwecke geeignet (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz).
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