Urteil Wohngeldzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Leistungen (§ 197 BGB a. F.)
Schlagworte
Wohngeldzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Leistungen (§ 197 BGB a. F.); Anspruchstellung durch einzelne Eigentümer trotz Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
Leitsätze
1. Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB a. F. gerichtet.
2. Ein oder mehrere Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft können durch Mehrheitsbeschluß ermächtigt werden, Ansprüche aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in eigenem Namen geltend zu machen. Hieran hat sich durch die Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nichts geändert. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
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