Urteil Wohngeld bei unwirksamen Beschlüssen
Schlagworte
Wohngeld bei unwirksamen Beschlüssen; Stimmrecht des Zwangsverwalters
Leitsätze
1. Sind aufgrund falscher Stimmenzählungen Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan unrichtig als zustande gekommen protokolliert worden, so bilden sie keine Grundlage für gerichtliche Wohn geldverfahren.
2. Hat ein Wohnungseigentümer für mehrere Wohnungen nur eine Stimme und ist nicht für alle seine Wohnungen ein Zwangsverwalter eingesetzt, so kann die Stimme nicht gezählt werden, wenn sich Wohnungseigentümer und Zwangsverwalter über die Stimmabgabe (Ja oder Nein) nicht einig sind.
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