Urteil Wohngeld erst ab Dachausbau
Schlagworte
Wohngeld erst ab Dachausbau
Leitsatz
Zur Auslegung einer Teilungserklärung, die anordnet, dass der Eigentümer einer Dachgeschossfläche erst ab Beginn der Ausbauarbeiten an der in seinem Eigentum stehenden Dachgeschossfläche verpflichtet ist, das Hausgeld zu zahlen.
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