Urteil Wohnfläche, Abweichung der - bei neu gebauter Wohnung
Schlagworte
Wohnfläche, Abweichung der - bei neu gebauter Wohnung
Leitsatz
Hat eine neu errichtete Eigen tumswohnung eine Wohnfläche von lediglich ca. 53 qm statt der vereinbarten 65 qm, so liegt ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB vor.
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