Urteil Wohnberechtigungsschein
Schlagworte
Wohnberechtigungsschein; Bedingung der Eheschließung
Leitsatz
Eine für die Wirksamkeit eines Wohnberechtigungsscheines zur Bedingung gemachte Eheschließung ist wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG nichtig.
(Leitsatz der Einsenderin)
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