Urteil Wohnberechtigungsschein
Schlagworte
Wohnberechtigungsschein; Wohnberechtigungsschein - räumliche Geltung, - Zeitpunkt für Ermittlung des Einkommens
Leitsatz
1. Ein im Land Berlin nach den im Bundesgebiet geltenden Einkommensgrenzen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nicht nur im Land Berlin.
2. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist Bezugspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens im Verfahren zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins.
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