Urteil Wochenendhäuser


Schlagworte

Wochenendhäuser; Wohnnutzung; Wohngeld

Leitsätze

1. Den Wohnraumbegriff der §§ 1 und 3 WoGG erfüllt nur ein Raum, der tatsächlich und (bau-) rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Berechtigten dazu bestimmt ist.

2. Wochenendhäuser dürfen nicht auf Dauer zum Wohnen benutzt werden (im Anschluß an das Urteil vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 21.73 - BVerwGE 45, 120).

3. Ist ein Gebäude baurechtlich als Wochenendhaus genehmigt worden, so ist dies der Beurteilung im Wohngeldverfahren zugrunde zu legen.

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