Urteil Wissenszurechnung bei juristischen Personen
Schlagworte
Wissenszurechnung bei juristischen Personen; Informationen über Grundstücksverkauf; Wissen der Behörde über Hausschwamm
Leitsatz
Informationen über für einen Grundstücksverkauf erhebliche Umstände müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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