Urteil Wirtschaftsstrafgesetz
Schlagworte
Wirtschaftsstrafgesetz, keine Heilung der Mietpreisüberhöhung durch späteren Wegfall der Mangellage, geringes Wohnraumangebot
Rechtsentscheid
Bei einem unter Verstoß gegen § 5 WiStG geschlossenen und deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag führt der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu, daß von dem Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 3.3.1999, 4 RE Miet U 131/98, GE 1999, 441 NJW-RR 1999,1610 = NZM 1999, 363 = WuM 1999, 209 = ZMR 1999, 329).
OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 15. August 2000 - 20 RE-Miet 1/99 -
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