Urteil Wirtschaftsstrafgesetz
Schlagworte
Wirtschaftsstrafgesetz; überhöhte Miete; Auskunft der Senatsverwaltung kein Indiz für Mangellage
Leitsatz
Auch unter Berücksichtigung einer Auskunft der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, wonach es noch im Dezember 1995 wesentlich weniger Wohnungen als Haushalte in Berlin gab, ist jedenfalls ab September 1995 nicht mehr zugunsten des Mieters eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt gem. § 5 WiStG zu vermuten. (rechtskräftig)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat