Urteil Wirtschaftseinheit/preisgebundener Altbau


Schlagworte

Wirtschaftseinheit/preisgebundener Altbau; Betriebskostenzuschlag/preisgebundener Altbau; Instandhaltungszuschlag/preisgebundener Altbau

Leitsatz

Grundsätzlich ist nur das in Streit befindliche Wohnhaus als eine selbständige Wirtschaftseinheit anzusehen, so daß nicht erkennbar ist, weshalb grundsätzlich dem Vermieter, nur weil ihm zwei zufällig nebeneinanderstehende Häuser gehören, die Zusammenfassung mehrerer Einzelgrundstücke zu einer Art Wirtschaftseinheit gestattet werden sollte.

Eine gemeinsame Abrechnung birgt die Gefahr, daß zu Lasten, mitunter auch zugunsten des Mieters der Vermieter für beide Häuser über bzw. unter der Instandsetzungspauschale liegt, während sonst unter Umständen dies bei getrennter Abrechnung für nur ein Haus anders wäre.

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