Urteil Wirtschaftlichkeitsgebot bei unterlassener Mülltrennung


Schlagworte

Wirtschaftlichkeitsgebot bei unterlassener Mülltrennung

Leitsatz

Die bloße Behauptung des Mieters, mit Mülltrennung ein Drittel der Entsorgungskosten einsparen zu können, reicht für die Annahme eines Verstoßes des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht aus.

(Leitsatz der Redaktion)

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