Urteil wirtschaftliche Verwertung


Schlagworte

wirtschaftliche Verwertung; Verwertungskündigung; Kündigung; Eigentumswohnung; Wohngeld; Nachteil

Leitsätze

1. Eine Kündigung aus § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit ist nicht gerechtfertigt, wenn der Ver-mieter die Eigentumswohnung im vermieteten Zustand erworben hat und er beim Verkauf im vermieteten Zustand einen Preis erzielen kann, der über dem Wert liegt, zu dem er die Wohnung geschenkt erhalten hat.

2. Das gilt auch dann, wenn das Wohngeld höher als der erzielte Miet-zins ist, weil der Voreigentümer und der Vermieter es unterlassen haben, für eine Erhöhung des Mietzinses zu sorgen.

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