Urteil Wirksamkeit eines Urteils ohne Verkündung


Schlagworte

Wirksamkeit eines Urteils ohne Verkündung

Leitsätze

ZPO § 310

Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt.

GG Art. 103 Abs. 1

Ein im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten Verkündungstermin erlassenes Anerkenntnisurteil kann den Anspruch des Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen.

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