Urteil Wirksamkeit eines Urteils ohne Verkündung
Schlagworte
Wirksamkeit eines Urteils ohne Verkündung
Leitsätze
ZPO § 310
Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt.
GG Art. 103 Abs. 1
Ein im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten Verkündungstermin erlassenes Anerkenntnisurteil kann den Anspruch des Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen.
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