Urteil Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens
Schlagworte
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens; Ausgangsmiete innerhalb der Bandbreite der ortsüblichen Vergleichsmiete
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist nicht deshalb unwirksam, weil sich die Ausgangsmiete innerhalb der Bandbreite der vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten örtlichen Vergleichsmiete befindet.
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