Urteil Wirksamkeit einer Mietvorauszahlung bei Eigentümerwechsel


Schlagworte

Wirksamkeit einer Mietvorauszahlung bei Eigentümerwechsel; Mietzinszahlung, vorzeitige; Mietvorauszahlung, befreiende; Eigentümerwechsel; Zwangsverwaltung

Leitsatz

Der Mieter wird durch eine vorzeitige Mietzinszahlung für den folgenden Monat an den Zwangsverwalter gegenüber dem Käufer des Grundstücks auch dann frei, wenn ihm nach Überweisung aber vor Fälligkeit des Mietzinses Mitteilungen zugehen, daß die Zwangsverwaltung aufgehoben sei und Mietzinszahlungen ab dem folgenden Monat an den Käufer des Grundstücks zu leisten seien.

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