Urteil Wirksamkeit einer Mietvorauszahlung bei Eigentümerwechsel
Schlagworte
Wirksamkeit einer Mietvorauszahlung bei Eigentümerwechsel; Mietzinszahlung, vorzeitige; Mietvorauszahlung, befreiende; Eigentümerwechsel; Zwangsverwaltung
Leitsatz
Der Mieter wird durch eine vorzeitige Mietzinszahlung für den folgenden Monat an den Zwangsverwalter gegenüber dem Käufer des Grundstücks auch dann frei, wenn ihm nach Überweisung aber vor Fälligkeit des Mietzinses Mitteilungen zugehen, daß die Zwangsverwaltung aufgehoben sei und Mietzinszahlungen ab dem folgenden Monat an den Käufer des Grundstücks zu leisten seien.
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