Urteil Wirksamkeit der Schönheitsreparaturüberbürdung trotz unwirksamer Zusatzklausel über Ersatz in Geld bei übermäßiger Abnutzung
Schlagworte
Wirksamkeit der Schönheitsreparaturüberbürdung trotz unwirksamer Zusatzklausel über Ersatz in Geld bei übermäßiger Abnutzung
Leitsätze
1. Die Klausel "Der Vermieter kann im übrigen bei übermäßiger Abnutzung Ersatz in Geld verlangen." verstößt gegen § 11 Nr. 4 AGBG und ist damit unwirksam.
2. Die vertragliche Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bleibt davon unberührt.
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