Urteil Wirksamer Prozeßvergleich ohne Genehmigungsvermerk
Schlagworte
Wirksamer Prozeßvergleich ohne Genehmigungsvermerk
Leitsätze
a) Bei einem gerichtlichen Vergleich wird die notarielle Beurkundung auch dann durch das Protokoll ersetzt, wenn in diesem der Vermerk unterblieben ist, daß die Erklärungen vorgelesen (oder sonst in gesetzlicher Form eröffnet) und genehmigt worden sind.
b) Im Verfahren um die Grundstücksverkehrsgenehmigung kann vor dem Landwirtschaftsgericht ein Vergleich geschlossen werden, der sich auf Bestimmungen über die Veräußerung von Grundstücken beschränkt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat