Urteil Wirksamer Beschluß der Wohnungseigentümer zur Zahlung des Wohngeldes im Lastschrifteinzugsverfahren
Schlagworte
Wirksamer Beschluß der Wohnungseigentümer zur Zahlung des Wohngeldes im Lastschrifteinzugsverfahren
Leitsätze
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluß festlegen, daß die Zahlung des Wohngeldes im Lastschrifteinzugsverfahren zu erfolgen hat.
2. Das gilt nicht für Nachzahlungsbeträge und Sonderumlageanteile.
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