Urteil Wirksame Vereinbarung einer Mietaufhebungsgebühr
Schlagworte
Wirksame Vereinbarung einer Mietaufhebungsgebühr
Leitsatz
Für eine vorzeitige Entlassung aus einem langfristigen Vertrag kann eine Ausgleichszahlung vereinbart werden. Die Bezeichnung als "Vertragsaufhebungsgebühr" ist unschädlich.
(Leitsatz der Redaktion)
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