Urteil Wirksame Überbürdung von Schönheitsreparaturen trotz Verpflichtung zum Außenanstrich von Fenstern
Schlagworte
Wirksame Überbürdung von Schönheitsreparaturen trotz Verpflichtung zum Außenanstrich von Fenstern; Trennung von Klauseln; Abziehen und Wiederherstellung der Versiegelung von Parkett; Klauselauslegung; verständige und redliche Vertragspartner; geltungserhaltende Reduktion; Blue-Pencil-Test
Leitsatz
Die im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Mieter Fenster und Balkontür von außen zu streichen hat, ist unwirksam; die Verpflichtung des Mieters, die Schönheitsreparaturen in der Wohnung auszuführen, bleibt davon unberührt.
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