Urteil Wirksame Schönheitsreparaturklausel bei verbindlichem Fristenplan mit Verlängerungsmöglichkeiten durch den Vermieter nach billigem Ermessen
Schlagworte
Wirksame Schönheitsreparaturklausel bei verbindlichem Fristenplan mit Verlängerungsmöglichkeiten durch den Vermieter nach billigem Ermessen
Leitsatz
Eine Schönheitsreparaturklausel ist wirksam, wenn zwar Fristen für die Ausführung von Arbeiten vorgegeben sind, der Vermieter diese Fristen aber nach billigem Ermessen in Ausnahmefällen verlängern kann (Ergänzung zu BGH GE 2005, 51).
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat