Urteil Wirksame Regelung über Kosten der Zwischenablesung bei Mieterwechsel
Schlagworte
Wirksame Regelung über Kosten der Zwischenablesung bei Mieterwechsel; kein Einbehalt für Betriebskostennachforderung bei Kautionsabrechnung
Leitsätze
1. Es ist zulässig, im Mietvertrag zu regeln, daß der weichende Mieter die Kosten einer Zwischenablesung nach der HeizkV zu tragen hat.
2. Der Vermieter hat kein Zurückbehaltungsrecht bei der Kautionsabrechnung wegen zu erwartender Forderungen aus einer Betriebskostenabrechnung (insoweit Revision zugelassen).
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