Urteil Wirksame Kündigung trotz Schuldunfähigkeit


Schlagworte

Wirksame Kündigung trotz Schuldunfähigkeit; Belästigung; Sachbeschädigung; geisteskranker Mieter; Störungen des Hausfriedens; Räumungsfrist bei Wegfall akuter Gefährdung

Leitsatz

Bei anhaltenden Störungen des Hausfriedens durch den Mieter (hier: eine Vielzahl von störenden, aggressiven und bedrohlichen Handlungen bis hin zu Tätlichkeiten) über einen längeren Zeitraum ist die Grenze des Zumutbaren überschritten mit der Folge, dass auch einem schuldunfähigen Mieter gekündigt werden kann.

(Leitsatz der Redaktion)

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