Urteil Wirksame Kündigung bei Mietrückstand um etwas mehr als der Hälfte der Monatsmiete
Schlagworte
Wirksame Kündigung bei Mietrückstand um etwas mehr als der Hälfte der Monatsmiete
Leitsatz
Ist der Mieter trotz vorangegangener Abmahnungen mit der Zahlung von 52 % einer Monatsmiete in Verzug, liegt eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende Pflichtverletzung vor.
(Leitsatz der Redaktion)
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