Urteil Wirksame Kündigung bei Mietrückstand um etwas mehr als der Hälfte der Monatsmiete


Schlagworte

Wirksame Kündigung bei Mietrückstand um etwas mehr als der Hälfte der Monatsmiete

Leitsatz

Ist der Mieter trotz vorangegangener Abmahnungen mit der Zahlung von 52 % einer Monatsmiete in Verzug, liegt eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende Pflichtverletzung vor.

(Leitsatz der Redaktion)

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