Urteil Wirksame Entwertungsgrenze in der Feuerversicherung
Schlagworte
Wirksame Entwertungsgrenze in der Feuerversicherung; Zeitwert in der Feuerversicherung
Leitsatz
Eine Klausel in der Neuwertversicherung, wonach Versicherungswert der Zeitwert der versicherten Sache ist, wenn dieser weniger als 40 % des Neuwerts beträgt (sog. Entwertungsgrenze), ist wirksam.
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