Urteil „Winterdienstvertrag“ als Werkvertrag
Schlagworte
„Winterdienstvertrag“ als Werkvertrag; Schnee- und Eisbeseitigung; formularmäßiges Aufrechnungsverbot nicht bei entscheidungsreifer Gegenforderung; Schlechterfüllung
Leitsätze
1. Bei einem Vertrag zur Schnee- und Eisbeseitigung handelt es sich um einen Werkvertrag.
2. Ein formularmäßiges Aufrechnungsverbot gilt nicht für eine entscheidungsreife Gegenforderung.
(Leitsätze der Redaktion)
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