Urteil Wildschweinschäden Sache des Vermieters
Schlagworte
Wildschweinschäden Sache des Vermieters
Leitsatz
Der Vermieter ist verpflichtet, eine durch Wildschweine zerstörte mitvermietete Rasenfläche auch dann wiederherzustellen, wenn ihn am Schadenseintritt kein Verschulden trifft.
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