Urteil Wiederkaufsrecht, Aufklärungspflicht der Gemeinde bei -
Schlagworte
Wiederkaufsrecht, Aufklärungspflicht der Gemeinde bei -; Verkehrswert, Schadensersatz bei Irrtum über -
Leitsatz
Die Gemeinde, der ein Wiederkaufsrecht zu dem vom Gutachterausschuß ermittel ten Wert des verkauften Grundstücks zusteht, hat den Käufer aufzuklären, wenn dieser im zutage getretenen Irrtum über die Wertverhältnisse den Wiederkauf durch notariellen Vertrag zu einem auffällig unter dem Wert liegenden Preis anbietet.
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