Urteil Wiederholte Verwalterbestellung begründet keinen Provisionsanspruch
Schlagworte
Wiederholte Verwalterbestellung begründet keinen Provisionsanspruch; Verwalter als Wohnungsvermittler
Leitsatz
Dem Verwalter steht kein Provisionsanspruch aus einer Maklertätigkeit für Wohnungsvermittlung zu, wenn er zwar nicht während des Leerstands der Wohnung, für die Zeit davor und danach aber mit der Verwaltung beauftragt war.
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