Urteil Wiederholte Brandgefährdung als Kündigungsgrund wg. Störung des Hausfriedens
Schlagworte
Wiederholte Brandgefährdung als Kündigungsgrund wg. Störung des Hausfriedens
Leitsatz
Hat der Mieter innerhalb von zwei Monaten Brände mit Feuerwehreinsatz verursacht, kann der Vermieter außerordentlich fristlos kündigen wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens.
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