Urteil Wiedereinsetzung und Sorgfaltspflicht bei Anwaltswechsel


Schlagworte

Wiedereinsetzung und Sorgfaltspflicht bei Anwaltswechsel

Leitsatz

Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist (hier: bei einem Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz, der stattfindet, wenn die Berufung durch den früheren Prozeßbevollmächtigten vermeintlich längst frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist, und sich nachträglich herausstellt, daß die Berufungsschrift nicht unterzeichnet war).

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