Urteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
Schlagworte
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Versehens
Leitsatz
Zur Glaubhaftmachung eines Versehens bedarf es nicht der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten.
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