Urteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Computerbedienungsfehler durch erfahrene Schreibkraft
Schlagworte
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Computerbedienungsfehler durch erfahrene Schreibkraft; verschluckte Textzeile; Berufungsbegründung
Leitsatz
Gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Rechtsanwalt den aus mehreren Teilen bestehenden Text rechtzeitig diktiert hat, der Schreibkraft jedoch Bedienungsfehler unterlaufen und dadurch wesentliche Textteile zunächst nicht gefunden werden können.
(Redaktion der Redaktion)
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