Urteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Computerbedienungsfehler durch erfahrene Schreibkraft


Schlagworte

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Computerbedienungsfehler durch erfahrene Schreibkraft; verschluckte Textzeile; Berufungsbegründung

Leitsatz

Gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Rechtsanwalt den aus mehreren Teilen bestehenden Text rechtzeitig diktiert hat, der Schreibkraft jedoch Bedienungsfehler unterlaufen und dadurch wesentliche Textteile zunächst nicht gefunden werden können.

(Redaktion der Redaktion)

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