Urteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand


Schlagworte

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anspruch auf rechtliches Gehör

Leitsatz

Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf das Gericht nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragsstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen.

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