Urteil Wiederaufgreifen des Verfahrens
Schlagworte
Wiederaufgreifen des Verfahrens; Nachreichen neuer Beweismittel; Rechtserheblichkeit des nachträglichen Vorbringens; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
Leitsätze
1. Zur Anwendbarkeit des § 51 VwVfG im Vermögensrecht.
2. Es besteht kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, wenn die Behörde bei ursprünglicher Kenntnis der nach Bestandskraft vorgelegten Beweismittel nicht anders entschieden hätte.
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