Urteil Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens
Schlagworte
Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Anmelderschutzvorschrift
Leitsatz
Das Verfahren nach § 7 AnmVO (Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens) findet keine Anwendung bei Grundstücksverkehrsgenehmigungen, die nach Inkrafttreten der Anmeldeverordnung erteilt worden sind.
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