Urteil Widerspruch des Mieters gegenüber durch Ersteher ausgesprochener Kündigung
Schlagworte
Widerspruch des Mieters gegenüber durch Ersteher ausgesprochener Kündigung
Leitsatz
Der nach § 57 a ZVG durch den Ersteher erklärten Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum kann der Mieter nicht gemäß § 556 a BGB widersprechen.
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