Urteil Widerrufsrecht nur bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien
Schlagworte
Widerrufsrecht nur bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien
Leitsätze
1. Ein Widerrufsrecht nach § 312b BGB (Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen) setzt die gleichzeitige Anwesenheit der Parteien voraus; nicht ausreichend ist die Annahme eines zuvor abgegebenen Angebots (Anschluss an BGH NJW 2023, 3082).
2. Anders ist es bei Änderungen oder Erweiterungen des zuvor übermittelten Angebots; dazu ist ein substantiierter Vortrag des Widerrufenden erforderlich. (Leitsätze der Redaktion)
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