Urteil Widerrufsrecht bei Maklerfernabsatzvertrag
Schlagworte
Widerrufsrecht bei Maklerfernabsatzvertrag
Leitsatz
Die Annahme eines auf die vollständige Vertragserfüllung gerichteten „ausdrücklichen“ Wunsches eines Maklerkunden im Sinne von § 312d Abs. 3 BGB aF. setzt voraus, dass der Maklerkunde vor Abgabe dieses Wunsches entweder über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist oder der Makler aufgrund anderer Umstände davon ausgehen konnte, dass der Kunde das Widerrufsrecht gekannt hat.
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