Urteil Widerruf eines über eMail abgeschlossenen Maklervertrages


Schlagworte

Widerruf eines über eMail abgeschlossenen Maklervertrages

Leitsätze

1. Ein Maklervertrag ist dann abgeschlossen, wenn aufgrund einer Anzeige des Maklers im Internet mit Hinweis auf Provisionspflicht der Kunde um ein Exposé bittet, das ihm per eMail übersandt wird.

2. Als Verbrauchervertrag ist nach dem Fernabsatzrecht der Vertrag auch nach Erbringung der Leistung des Maklers widerruflich, wenn eine Belehrung über das Widerrufsrecht nicht erfolgt ist.

3. Ein Anspruch des Maklers auf Wertersatz besteht nur dann, wenn der Kunde über die Wertersatzpflicht belehrt wurde.

(Leitsätze der Redaktion)

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