Urteil Widerruf einer Veräußerungszustimmung des Verwalters


Schlagworte

Widerruf einer Veräußerungszustimmung des Verwalters; Nachweis der Verwaltereigenschaft

Leitsätze

Bei der Veräußerung von Wohnungseigentum ist für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch eine nach § 12 WEG erteilte Zustimmung für einen bereits geschlossenen Vertrag endgültig wirksam und nicht mehr widerrufbar, sobald sie gegenüber dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt worden ist.

Auch eine Veränderung der Rechtstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung, aber vor Vollzug der Veräußerung im Grundbuch ist bedeutungslos (Anschluss an OLG Düsseldorf, MittBayNot 2011, 484 und OLG München MittBayNot 2011, 486; entgegen OLG Celle NZM 2005, 260; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2011, 20 W 321/11, zitiert nach Juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.3.2011 - 13 W 15/11, BeckRS 2011, 18986; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524).

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