Urteil Widerruf einer Gestattung zur Leitungsverlegung


Schlagworte

Widerruf einer Gestattung zur Leitungsverlegung; Stromkabel

Leitsatz

Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn (hier: durch unterirdisch verlegte Leitungen) jahrzehntelang gestattet hat, verliert hierdurch nicht das Recht, die Gestattung zu widerrufen und anschließend seine Ansprüche aus § 1004 BGB geltend zu machen.

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