Urteil Widerruf einer Gestattung zur Leitungsverlegung
Schlagworte
Widerruf einer Gestattung zur Leitungsverlegung; Stromkabel
Leitsatz
Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn (hier: durch unterirdisch verlegte Leitungen) jahrzehntelang gestattet hat, verliert hierdurch nicht das Recht, die Gestattung zu widerrufen und anschließend seine Ansprüche aus § 1004 BGB geltend zu machen.
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