Urteil Widerruf der Durchführungsvollmacht einer Notargehilfin
Schlagworte
Widerruf der Durchführungsvollmacht einer Notargehilfin
Leitsatz
Eine von den Beteiligten einer notariellen Verhandlung den Angestellten des Notars erteilte Vollmacht zur Durchführung der getroffenen Vereinbarungen kann auch den Interessen des jeweils anderen Beteiligten dienen. Ist die Vollmacht ausdrücklich unwiderruflich erteilt worden, kann sie nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.
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