Urteil Widerlegung der Vermutung des Erwerbs mit Mitteln des Unternehmens
Schlagworte
Widerlegung der Vermutung des Erwerbs mit Mitteln des Unternehmens; Bruchteilsrestitution; ergänzende Singularrestitution; Zurechnungszusammenhang; GAGFAH
Leitsätze
1. Für die zur Führung des Gegenbeweises gegenüber der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG entscheidungserhebliche Frage, ob der Erwerb des Grundstücks 1937 nicht mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens vorgenommen wurde, kommt es allein darauf an, ob eine wesentliche Änderung der Kapitalgrundlage nach der Schädigung der Beteiligung stattgefunden hatte, die nicht mehr aus dem ursprünglichen Vermögen herzuleiten ist und damit eine Zurechnung zu den ursprünglichen Mitteln ausschließt. Auch eine Verdoppelung des Grundkapitals kann eine wesentliche Änderung der Kapitalgrundlage darstellen.
2. Die richterliche Tatsachen- und Beweiswürdigung ist dem materiellen Recht zuzurechnen. Nur eine denkfehlerhafte Indizienbeweiswürdigung vermag insoweit einen Verfahrensfehler zu begründen.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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