Urteil Wichtige berechtigte Interessen für eine Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Wichtige berechtigte Interessen für eine Eigenbedarfskündigung; Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit
Leitsätze
1. Ein „wichtiges berechtigtes Interesse" des Vermieters für eine Eigenbedarfskündigung (BGH GE 2013, 1584) liegt dann vor, wenn die Vermieter die Wohnung für ihre Kinder benötigen, damit jedem Kind zukünftig ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht.
2. Die psychischen Folgen für den Mieter können jedoch derart schwerwiegend sein, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen ist (hier: Erkrankung an Multipler Sklerose mit Depressionen und Suizidgefahr).
(Leitsätze der Redaktion)
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